Wer einer schön bepflanzten Urnengemeinschaftsgrabstätte den Vorzug vor einer Rasengemeinschaftsgrabstätte gibt, hat ab Januar 2009 die Möglichkeit eine Urnengrabstätte mit besonderer Gestaltung zu wählen.
- Zwischen den klassischen Wahlgrabstätten werden Urnengrabstätten mit besonderer Gestaltung angelegt.
- In einer pflanzlich schön gestalteten Gemeinschaftsgrabstätte liegen Urnengrabstätten für bis zu zwei Urnen.
- Die Pflege der Grabstätte wird vom Friedhofsträger übernommen.
- Eine individuelle Gestaltung der Grabstätte ist nicht möglich.
- Das Nutzungsrecht an der Urnengrabstätte mit besonderer Gestaltung wird für 20 Jahre verliehen.
- Bei der 2. Urnenbeisetzung muss die Grabstätte um die zur Wahrung der Ruhezeit notwendigen Jahre verlängert werden.
- Nach der 2. Beisetzung ist eine weitere Verlängerung nicht mehr möglich.
- Der Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, auf die Grabstätte ebenerdig eine Grabplatte zu legen.
- Die Kosten für die Grabplatte trägt der Nutzungsberechtigte.
Urnengemeinschaftsgrabstätte mit besonderer Gestaltung - Gebührenbeispiele
Gebühren für die 1. Urnenbeisetzung | |
Urnengrabstätte / Nutzung + Pflege für 20 Jahre | 3.200,00 € |
Bestattungsgebühr | 230,00 € |
Benutzung der Kapelle inkl. Ausschmückung* | 275,00 € |
Benutzung der Ruhekammer inkl. Ausschmückung* | 135,00 € |
Träger* | 50,00 € |
Summe | 3.890,00 € |
* wird nur berechnet, wenn in Anspruch genommen. | |
Gebühren für die 2. Urnenbeisetzung | |
Verlängerung Nutzung + Pflege / je Jahr | 160,00 € |
Bestattungsgebühr | 230,00 € |
Benutzung der Kapelle inkl. Ausschmückung* | 275,00 € |
Benutzung der Ruhekammer inkl. Ausschmückung* | 135,00 € |
Träger* | 50,00 € |
Summe | 850,00 € |
* wird nur berechnet, wenn in Anspruch genommen. | |