Ev. Friedhof Brackwede
Wahlgrabstätten

In klassischen Wahlgrabstätten können Familienangehörige miteinander auf der gleichen Grabstätte bestattet werden. Es sind Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen möglich.
Weitere Vorteile von Wahlgrabstätten sind:
- Sie können sich die Lage der Grabstätte auf dem Friedhof (im Rahmen der Möglichkeiten) selbst aussuchen.
- Sie können die Grabstätte schon vor der ersten Bestattung aussuchen und erwerben.
- Sie können die Grösse der Grabstätte selbst bestimmen; von der Einzelgrabstätte bis hin zur Familiengrabstätte mit mehreren Lagern.
- Die Nutzungszeit der Grabstätte kann verlängert werden (über die erste Nutzungszeit von 20 Jahren hinaus).
- Sie können die Grabstätte (im Rahmen der bestehenden Grabmal- und Bepflanzungssatzung) nach Ihren Wünschen gestalten. Entweder sorgen Sie selbst für die Grabpflege oder Sie geben sie bei einem Friedhofsgärtner Ihrer Wahl in Auftrag.
- Auf einer Grabstätte können entweder ein Sarg und zusätzlich bis zu 2 Urnen oder 4 Urnen beigesetzt werden.
- Nach Ablauf der 20-jährigen Ruhezeit ist eine Wiederbelegung möglich.
Wahlgräber - Gebührenbeispiele
Gebühren bei 1. Bestattung | Sargbestattung | Urnenbeisetzung |
Wahlgrabstätte je Grabstätte , Nutzungszeit 20 Jahre | 960,00 € | 960,00 € |
Bestattungsgebühr | 580,00 € | 230,00 € |
Benutzung der Kapelle inkl. Ausschmückung* | 275,00 € | 275,00 € |
Benutzung der Ruhekammer inkl. Ausschmückung* | 135,00 € | 135,00 € |
Träger (Sarg = 6 Träger / Urne = 1 Träger) | 300,00 € | 50,00 € |
Summe | 2.250,00 € | 1.650,00 € |
* wird nur berechnet, wenn in Anspruch genommen. |
Gebühren bei 2. Bestattung | Sargbestattung | Urnenbeisetzung |
Verlängerungsgebühr (falls nötig) je Jahr + Grabstätte | 48,00 € | 48,00 € |
Bestattungsgebühr | 580,00 € | 230,00 € |
Benutzung der Kapelle inkl. Ausschmückung* | 275,00 € | 275,00 € |
Benutzung der Ruhekammer inkl. Ausschmückung* | 135,00 € | 135,00 € |
Träger (Sarg = 6 Träger / Urne = 1 Träger) | 300,00 € | 50,00 € |
Summe | 1.338,00 € | 738,00 € |
* wird nur berechnet, wenn in Anspruch genommen. |